Ihre unternehmerische Kanzlei

Steuererklärungen

Richtige Steuererklärungen erfüllen vor allem gesetzliche Pflichten. Gute Steuererklärungen nutzen Wahlrechte zur steuerlichen Optimierung und Reduzierung der Steuerlast.

Steuererklärungen der Marke FREIHEIT nutzen mit Sicherheit sofort alle vorteilhaften Wahlrechte und schaffen die Grundlage für planvolle, steuerliche Optimierungen in der Zukunft.

  • Steuererklärungen für Unternehmen und Privatpersonen
  • Prüfung von Steuerbescheiden
  • Schenkungs- und Erbschaftsteuererklärungen    
  • Kapitalertragsteueranmeldungen            
  • Steuererklärungen für Expatriates
  • mehrjährige Steuerplanung
  • steuerliche Investitionsplanung

  • Erstellung und Übermittlung von E-Bilanzen
  • Zusammenfassende Meldungen, INTRASTAT Meldungen
  • Registrierung und Meldungen im One-Stop-shop Verfahren
  • Steuererklärungen für non-resident entrepreneurs
  • Anträge im Steuerverwaltungsverfahren (Erlass, Stundung etc.)
  • Erfüllung von Meldepflichten gem. § 138 d AO*
  • Einholung von verbindlichen Auskünften § 89 Abs. 2 AO**

 

* Gemäß der Änderungsrichtlinie 2018/822/EU am 25.6.2019 im EU-Amtsblatt (DAC 6 – Richtlinie), § 138d AO ff sind grenzüberschreitende steuerliche Sachverhalte dem hierfür zuständigen Finanzamt gesondert mitzuteilen. Eine Missachtung dieser Mitteilungspflichten kann empfindliche Strafgelder auslösen.

** Das Finanzamt kann auf Antrag verbindliche Auskünfte über die steuerliche Beurteilung von Sachverhalten erteilen. Mit diesem Verfahren schaffen wir steuerliche Rechtssicherheit für Sie.

Termin
Anrufen
Mail
Mail

FREIHEIT GbR Steuerberatung · Wirtschaftsprüfung

Anrufen +49 40 4017 60 0